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Persönliche Daten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bibliothek 1.1 Freund werden Eine Literaturhaus-Freundschaft wird durch schriftliche Anmeldung erworben. Minderjährige, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, legen zum Erwerb der Zugehörigkeit eine schriftliche Erlaubnis ihres/r gesetzlichen Vertreters(in) vor. 1.2. Dauer der Zugehörigkeit Die Zugehörigkeit beginnt nach schriftlicher Anmeldung bei der Bibliothek und Zahlung des für das Jahr der Anmeldung geltenden Beitrages. Wird die Zugehörigkeit nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Der Freundesstatus kann vom Vorstand nach wiederholtem Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entzogen werden. Die Zugehörigkeit wird durch Vorlage der LiteraturhausCard nachgewiesen. 1.3 Rechte / Pflichten Der/Die Freund(in) kann zu ermäßigten Eintrittspreisen an den von der Bibliothek organisierten Veranstaltungen teilnehmen, kostenlos die im Leseraum vorhandenen Zeitungen und Zeitschriften lesen sowie Medien in der Bibliothek lesen und ausleihen. Durch die Freundschaft entstehen - abgesehen von der Zahlung des jährlichen Beitrages und der Beachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - keine Verpflichtungen. Änderungen von Adresse, Telefonnummer oder E-Mai-Adresse sollten der Bibliothek so schnell wie möglich mitgeteilt werden. 1.4. Beitrag A) Der Beitrag wird jeweils für die Dauer des Kalenderjahres erhoben. B) Der Beitrag wird für jedes Jahr spätestens bis zum 31. Oktober des Vorjahres festgesetzt und auf der Internetseite der Deutschen Bibliothek bekannt gegeben. Der Beitrag wird bei der Anmeldung sowie jeweils zu Beginn des neuen Kalenderjahres fällig und beträgt ab dem 1. Januar 2020 2 Bedingungen für die Nutzung der Deutschen Bibliothek Den Haag 2.1. Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten sowie das Programm der Bibliothek (wie Filmabende, Lesungen, Literaturcafé, Sprachcafé, Vorträge) sind der Internetseite der Deutschen Bibliothek zu entnehmen und liegen im Büro des Literaturhauses Deutsche Bibliothek aus. 2.2 Nutzung der Bibliothek Die Nutzung der Bibliothek ist nach Vorlage der gültigen LiteraturCard möglich. Der/Die Freund(in), der/die noch den Beitrag oder Bußgelder zu entrichten hat, kann die Ausleihe nicht nutzen. 2.3. Ausleihbare Medien Ausgeliehen werden Bücher, DVDs und Zeitungen/Zeitschriften. Die neueste Ausgabe der Zeitungen/Zeitschriften und einige ausgewiesene Nachschlagewerke werden nicht ausgeliehen. 2.4 Dauer und Verlängerung der Ausleihe Bis zu 8 Medien können für maximal vier Wochen ausgeliehen werden. Eine Verlängerung der ausgeliehenen Medien um vier Wochen ist im Voraus persönlich, telefonisch oder per E-Mail einmalig möglich. Für DVDs gilt ebenfalls eine Ausleihfrist von vier Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. 2.5 Übernahmezustand der auszuleihenden Medien Der/die LiteraturhausFreund(in) überzeugt sich vor der Ausleihe vom einwandfreien und vollständigen Zustand der Medien. Ist eine Beschädigung zu erkennen oder ein Medium unvollständig, ist dies den Mitarbeitern der Bibliothek zu melden. 2.6 Rückgabe der ausgeliehenen Medien Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Es ist nicht gestattet, die Medien an Dritte zu verleihen. Der/die LiteraturhausFreund(in) haftet für während der Ausleihe entstandene Beschädigungen oder das Fehlen ausgeliehener Medien. Der Verlust bzw. die Beschädigung oder das Fehlen ausgeliehener Medien ist der Bibliothek so schnell wie möglich zu melden. 2.7 Bußgeld / Kosten der Ersatzbeschaffung Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird ein Bußgeld von zurzeit € 0,50 pro Medium pro Woche bis zum Höchstbetrag von € 10,00 erhoben. Für Beschädigung oder Verlust eines Buches oder eines anderen Mediums werden die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie eine Bearbeitungsgebühr nach Ermessen der Bibliothek (jedoch höchstens € 25,00) in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der entstandenen Kosten findet auch bei späterer Rückgabe der Medien nicht statt. Das Ausleihen weiterer Medien ist erst nach Begleichen des Bußgeldes bzw. des Betrages für die Ersatzbeschaffung möglich. Die Bedingungen der Mitgliedschaft treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Alle vorherigen Bedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Der Vorstand der Stiftung Literaturhaus Deutsche Bibliothek Den Haag (seit 1953) Ich möchte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen.